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Dürfen hier Lautsprecher an Traverse fliegen?

Für Audio-, Licht- und Videotechnik

Moderatoren: mich0701, Moderation PA, Bereichsmod

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Subwoofer

#1

Beitrag von lx91 »

Hallo,

Da ich keine wirklich treffende Aussage finde brauch ich mal eure Meinung.
Darf ich an folgenden System lautsprecher fliegen lassen (nicht über Besucher sollte klar sein):

2x eurolite stt 400/85 stativ
2x truss Adapter
4-6m f33 Truss

Lautsprecher:

meine DIY Array (pro Banane ca 20kg )
Oder zwei dB Arena 10

Zzg bissel licht led par usw

Weil bin am überlegen mir sowas zuzulegen.

Danke und Grüße

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#2

Beitrag von julianb240393 »

Rein theoretisch würde das schon gehen.

Allerdings ist das immer n bisschen n Streitpunkt und ein gern gesehener "Angriffspunkt" für Diskussionen.

Müsste ja dann wirklich richtig weit weg vom Publikum stehen, dass es auch nicht ins Publikum stürzen könnte.
Natürlich muss alles vorschriftsmäßig gesichert sein.

Ich persönlich hab halt einmal etwas mehr Geld in die Hand genommen und mir 2 ordentliche Lifte zugelegt, damit kann man auch mal in Höhen über 3 Meter heben, ohne dass gleich alles wackel wie n Kuhschwanz.
Ist auch eher die bessere Version davon.

#3

Beitrag von Jobsti »

Ich bin mir jetzt gerade nicht sicher, meine aber, dass es doch irgendwas gab,
dass man indoor Stative/Windups mit Truss benutzen darf?!

Wenn du genau weißt was du machst, und meinst, dass das auf alle Fälle sicher ist,
hätte ich da kein Problem mit, solange da keiner der Gäste ran kommt, bzw. sich nicht in unmittelbarer Nähe der Dinger aufhalten kann.

Aber da sollen sich lieber mal die Experten melden, die das genau wissen.
Mit freundlichen Grüßen
B. Jobst (Tontechniker FH) | Fa. Jobst-Audio | 36396 Steinau Ulmbach | Germany | www. Jobst-Audio .de
Kaffeekasse | Du magst mir einen Kaffee spendieren? Gerne ;-)
Fragen zu Bestellungen usw. bitte ausschließlich per PM, Mail oder Telefon! Werden im Forum kommentarlos gelöscht.

#4

Beitrag von amerika1110 »

Schau Dich doch mal im Forum vom DMXC um, dort wurde das vor einiger Zeit mal beschrieben. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, darfst Du eine Aufstellung mit Windup und zwei Standpunkten nicht auf öffentlichen Veranstaltungen einsetzen. Es müssen mindestens drei Standpunkte sein und dauerhaft auf Windup auch mit drei Standpunkten geht auch nicht. Im privaten eine ganz andere Sache.
Beste Grüße
Ralf

#5

Beitrag von martin31821 »

Ich hänge mich mal an die Frage dran, da mich ein ähnlicher Aufbau erwartet demnächst.
Allerdings Situation hier:
2x Trusslift (VMB-TE irgendwas, 225kg/Stück), darüber 10m 4Punkt, in der Mitte hängen 8 Stufenlinsen und paar Blinder/MH, außen an den Spanngurten hängen jeweils 2 LMT 101-Abkömmlinge (2x Rundschlinge + 1x Steel pro Stück)
Alles nicht über Publikum

Geht das in Ordnung?

#6

Beitrag von Sigo »

VMB , Work, Fantek, etc. Sind alles amtliche Lifte. Solange die als BGV-C1 gekennzeichnet UND gültig geprüft sind düfen darauf problemlos Fronttruss auch über Publikum oder über dem DJ dauerhaft gestellt werden . Die haben dann eine Fallsicherung die alle 5 bis 10 cm einrastet und wenn richtig aufgbaut auch die Last durch kurzes ablassen darauf abgelegt wird.
Beim Fliegen natürlich jedes angeschraubte Teil mit safty sicher.
Die Billi- Stative vom Threadstarter würde ich max für ei Top bis 30 kg verwenden oder um hinter dem DJ eine Licht BAR hoch zu bekommen. Die Dinger sind ja angeblich für 85 bis 100 kg ausgelegt. :shock: Ein amlicher Lift von VMB z.B. TE 064 darf bei deutlich dickern Rohren und Stützen nur 125 Kg...... ;)

Wenn ihr also anfangt Lautsprecher und Licht zu Fliegen dann mietet euch dafür amtliche Lifte. Alles andere ist wirklich nicht zu verantworten.

#7

Beitrag von julianb240393 »

Naja ich sag mal senkrecht hebt das billige Teil schon 100 kg. Aber sobald auf die Truss mal n bisschen Querbelastung kommt, is Ende, weil das dünne Röhrchen oben eben nicht wirklich viel seitlich hält. Da kann schnell mal was abknicken.
Und da man ja meistens nie an dem vorderen und hinteren Rohr exakt gleich viel Gewicht hängen hat, hat man so ne Last schnell.

Deshalb wenn sowas gestellt wird immer n bisschen die Truss auf den Adaptern verschieben, je nach dem wo halt mehr Gewicht dranhängt, damit der Trussaufnehmner die Last ziemlich zentrisch abgibt.

#8

Beitrag von hitower78 »

Hi

2 Punkt Belastungen (2 Steher/Flugpunkte) OK
3 Punkt Belastungen (also 3 Steher/Punkte) ->Statisch unbestimmtes System und somit fast nicht berechenbar! Durfte ich in meiner Projektarbeit nicht berechnen und nur "überschlagen", also gesamtgewicht berechnen und schaun ob das gewicht für einen punkt passt

Erstmal:
Darf die Belastung das Stativ selber. Manchmal steht dran: nur zentrische Last! Das ist meistens bei LS Stativen so.
Darf die Traversenstrecke diese Last. Dazu gibt der Hersteller manchmal Tabellen aus mit Lastangaben zu Punkt und Flächenlast.

Ähnliche "einfache" Stative nutzen wir (also privat) nur um eine 3 Punkt traverse als verbindung von Backtruss hinter die Stacks zu bringen! Daran hängt nur Molton, evtl 2-4 LED döppen.
Hinten an der Backtruss für 6-8m schwere VMB mit 4 Füssen.

Für einfache 2-4m in 2 Punkt mag sowas evtl gehen, oder um mal eine kleine 4er Bar Hoch zu bringen, aber um ersthaft Traverse hochzubringen, die auch noch einiges wiegen würde ich was besseres bevorzugen!

Gruß
Daniel
Fachkraft für Veranstaltungstechnik in Hamburg...
im Bau: Bluetoothbox, WLED LED STangen
Planung: Reste verkaufen oder was draus basteln
Beruflich: kann ich kein Zoom und Streaming mehr sehen :catch:

#9

Beitrag von TechCReeCH »

Also, Wenn ein Lift BGV C1 Zertifiziert ist darf definitiev über Personen aufgebaut werden.
Outdoor kommt aber noch, das eine Statik für den Aufbau benötigt wird.
Dazu muss das Konstukt bei 5 Meter höhe noch bei einer Windstärke 8 standhalten. Das ganze wird dann in einem (Baubuch) Material/Aufbau-bezogen auf den Bezitzer aufgenommen und verifiziert und abgenommen.
Der Aufbau muss dabei aber immer der selbe sein oder das ganze muss für verschiedene Aufbauten abgenommen werden.

Wenn man unter den 5 Metern bleibt fällt das Baubuch wech und mann benötigt nurnoch in'' einen Standsicherheitsnachweid (Statik)

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