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Musik vermieten

Allgemeine Diskussion zum Thema Veranstaltungstechnik

Moderatoren: mich0701, Moderation PA, Bereichsmod

Antworten

#1

Beitrag von schlüter 1250 »

Servus,

wie schaut es rechtlich aus, mit dem Verleih/Vermietung von Musik?

Bsp: Lisa Müller will ihren 50. Geburtstag feiern und mietet sich ne kleine Musikanlage.
Dafür passend könnte man nen Laptop mit Musik mitdazugeben.
Wenn dies erlaubt ist, darf man für die Playlists Geld verlangen?
Ähnlich läuft auch der Verleih von Karaoke.

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#2

Beitrag von corell »

Solange du vorschriftsmäßig die GEMA Gebühr für alle Titel bezahlt hast, die übrigens auch bei jeder Kopie der Datei auf einen USB Stick o.ä. anfällt, darfst du selbstverständlich Geld für die Zusammenstellung der Titel nehmen.

#3

Beitrag von schlüter 1250 »

Die GEMA ist doch dann die Sache des Kunden, der die Musik dann auch spielt oder irre ich da?

#4

Beitrag von corell »

Alleine dafür, dass du nur Lise Müller einen USB Stick mit Musik gibst, wird GEMA Gebühr fällig. Unabhängig davon, ob diese dann auch auf einer VA abgespielt wird, wofür sicherlich der Veranstalter die Gebühr zahlen muss. Wie oben schon geschrieben, wird sogar GEMA fällig, wenn du nur dir selber eine Sicherungskopie erstellst.

#5

Beitrag von hitower78 »

hi
knackpunkt ist meine ich auch die kopie!

Meisten zahlt doch niemand für Privatparties im Garten Gema... Aber schlimmer ist: das kopieren von Datenträgern :-/

mein Vater hat über 40 Jahre Musik gemacht und NIE Tonträger oder so vermietet. Das macht den DJ, also den Nebenjob den ich auch mal gemacht hab arbeitslos...

Gibt doch mittlerweile genügend andere Musikbezugsquellen

Gruß
Daniel
Fachkraft für Veranstaltungstechnik in Hamburg...
im Bau: Bluetoothbox, WLED LED STangen
Planung: Reste verkaufen oder was draus basteln
Beruflich: kann ich kein Zoom und Streaming mehr sehen :catch:

#6

Beitrag von all bass »

Kan man kein Mediaspieler + Spotify vermieten?

#7

Beitrag von Robb Goodnight »

Also wenn Freunde bei dir ne Anlage mieten für ne kleine Gartenparty, dann sehe ich da kein Problem wenn du denen ne Festplatte mitgibst mit Musik drauf. Wenn du selbst irgendwo eingeladen bist, wirst du als DJ ja auch als erster gefragt, ob du etwas Musik mitbringen könntest, da sagt man ja auch nicht nein, wegen der GEMA.
Bei Fremden würde ich das nicht machen, macht das Geschäft kaputt und bringt dir nur Probleme aber keinen Nutzen.

#8

Beitrag von mikeplus »

Um die GEMA muss man sich doch nur kümmern,, wenn man die Musik öffentlich spielt oder?
Bei einer privaten Geburtstagsparty müsste das eigentlichh doch egal sein.

LG

MIke

#9

Beitrag von DJ Tjuuk »

Auf privaten Veranstaltungen hat die GEMA nichts zu melden. Woher die Kunden dann die Musik haben, muss der GEMA dann auch egal sein.
Du bekommst meiner Meinung nach auch keine Probleme mit der GEMA, die muss das ja erst mal wissen.

A und O bleibt dennoch meiner Meinung nach, dass du die Lieder legal besorgst.
Ich würde dir aber empfehlen, falls du dir deswegen Sorgen machst, auf die Rechnung eben nicht "Musik Vermietung" o.ä. zu schreiben, sondern einfach eine Position mit "sonstiger Service" o.ä. zu schreiben.
Größe allein ist nicht entscheidend. Eine Biene sammelt an einem Tag mehr Honig als ein Elefant in seinem ganzen Leben.

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