Abseits von Stromkabeln gibt es auch in Deutschland/Europa (natürlich vom US Standard abweichende...) Farbkodierungen für Kabel. Die kommen aus der Telekommunikationsbranche, sind insgesamt schwer zu merken, und auch nicht mehr besonders gängig in der Veranstaltungstechnik, spätestens seitdem großformatige 0-10V Steuerungen defacto ausgestorben sind.
Wäre es mittlerweile nicht so ein hässlicher Fist mit dem Datenschutz, könnte ich dazu auch gern ein paar Scans machen und hochladen. Allerdings hat es sowieso keine große Relevanz, solange man nicht eine große Überschneidung mit (anachronistischer) Gebäudetechnik hat.
Ich sehe das deshalb insgesamt sehr pragmatisch.
An
XLR bekommt man sowieso kaum etwas zu sehen, ausser rot/blau, weiss/blau oder rot/schwarz, jeweils plus Schirm, wie man das belegt ist im Endeffekt selbsterklärend, bzw. abseits vom Schirm egal, solange man es auf beiden Seiten gleich macht.
Je nachdem ob DMX oder Audio drüber läuft stimmt es sowieso in einem Fall nicht.
Bei
Lautsprecherleitungen kommt es darauf an, was man für diese als Kabelmaterial benutzt.
Dafür extra gemachtes Kabelmaterial kenne ich, abseits vom 2poligen (da rot/schwarz), nicht mit Farbkodierung.
Nutzt man dafür Stromkabel (ganz egal ob mit gekennzeichnetem Schutzleiter (...G...) oder ohne (...X...) gekennzeichneten Schutzleiter), gibt es zur Belegung keine klaren Anweisungen/Empfehlungen.
Ferner sind Stromkabel mit mehr als 5 Adern in der Regel numeriert, spätestens hier ist eine Farbkodierung dann absolet.
► Off-topic
Wobei zurecht strittig ist, ob man das, selbst im mobilen Bereich, Stromleitungen mit unter 5 Adern als Lautsprecherkabel benutzen sollte/darf, da Verwechslungsgefahr mit Strom/Drehstromkabeln besteht, wenn eine solche Leitung beschädigt offenliegt.
Verwechslungsgefahr besteht zwar weiterhin, jedoch ist da Bandbreite der potentiellen Verwendung so groß, dass niemand aufgrund der Farbe der Adern noch auf eine potentielle Verwenung schließen könnte.
Für
Stromkabel (oder sollte man sagen: Netzspannung führende Leitungen...) wiederum ist ganz klar definiert, wie diese zu belegen sind, dementsprechend gibt es da auch keinen großen Diskussionsbedarf.