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Eröffnung Kleingewerbe

Allgemeine Diskussion zum Thema Veranstaltungstechnik

Moderatoren: mich0701, Moderation PA, Bereichsmod

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#1

Beitrag von ben »

Guten Abend!

Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt erschossen werde, weil´s vermutlich hundertmal durchgekaut wurde frag ich trotzdem:

Ich möchte ein Kleingewerbe mit ausschließlicher Vermietung von Tonanlagen für private Veranstaltungen betreiben.
Habe im ganzen Internet gefahndet, was ich zu beachten habe werd aber irgendwie nicht schlau draus.

1. Muss ich zwangsläufig zur IHK um das ganze anzumelden? Mir wurde gesagt es wäre ausreichen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einzureichen?!
2. Die Einnahmen/ der Gewinn wird gering ausfallen!
3. Kann ich für evtl. Personenschäden haftbar gemacht werden, wenn ich nicht selbst aufgebaut habe? Bsp. Stativ fällt um und verletzt jemanden
4. Kann ich durch Mieter verursachte Schäden am Equipment Schadensersatz fordern. Wie löst ihr das?
5. Brauch ich irgendwelche betriebliche Versicherungen?
Falls ihr noch was wichtiges wisst, was unbedingt zu beachten ist, bitte schreiben!

Gruß Ben

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#2

Beitrag von Monodome »

ben hat geschrieben: 1. Muss ich zwangsläufig zur IHK um das ganze anzumelden?
Die komme idR auf dich zu ;-)
ben hat geschrieben: 3. Kann ich für evtl. Personenschäden haftbar gemacht werden, wenn ich nicht selbst aufgebaut habe? Bsp. Stativ fällt um und verletzt jemanden
Im Beispiel nein, verwendest du aber Selbstbau-Racks mit Powercon usw. und gibts hierbei wegen unsachgemäßen Einbau Verletzte/Tote sieht es anders aus.
ben hat geschrieben: 4. Kann ich durch Mieter verursachte Schäden am Equipment Schadensersatz fordern. Wie löst ihr das?
Extra-Formular neben dem Mietvertrag, genau auflisten was an Equipment übergeben wurde und ggf. vorhandene Mängel bzw. unterschreiben lassen, dass Kunde Geräte optisch und funktinell überprüft hat - muss er natürlich auch können.

#3

Beitrag von duerg »

Hallo Ben,

ich habe seit 7 Jahren eine nebenberufliche Selbstständigkeit als Radio- Fernseh- Techniker.

Ich muss vom Gesetz her nicht ein mal die Mehwertsteuer ausweisen.
Beim Lohnsteuerjahresausgleich reicht eine Einnahme- Ausgabe Rechnung für dieses Kleingewerbe.

Somit muss ich mich hierfür nicht versichern in Richtung Krankenkasse etc., habe hier eine Befreiung für die IHK sofern ich nicht mehr als 400,-€ als Reingewinn pro Monat bekomme. Allerdings darf ich auch keine Angestellten/Aushilfen haben, was gerade hier im Bereich schwierig wird.
Durch die Einnahmen- Ausgabenrechnung kann ich somit meine Gewinne auch gegensteuern, indem ich in dem Monat mehr kaufe.

Was aber im Jahr 420 € kostet, ist meine Haftpflichtversicherung. Wie schnell geht mal ´was in die Hose und ein Querschnitt durch eine heruntergefallenen Dachziegel/ Spiegelkugel zerstört nicht nur das Leben des "Opfers" , sondern auch das meiner ganzen Familie....

Das Ausweisen der Mwst. hat schon Vorteile, besonders am Anfang beim Einkauf.

Hat aber auch den Nachteil, wenn man nach einer Weile ( Jahren) immer noch kein Geld verdient, das Finanzamt auf Grund von Liebhaberei Deinen Laden dicht machen könnte.


Gruß duerg :)
Zuletzt geändert von duerg am 21. Jul 2011 01:11, insgesamt 1-mal geändert.
Oh! Und für den Fall, dass entgegen aller Erwartungen ein Hobbyastronom unter Euch ist: Der Nordstern ist dieser da!

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