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Rackverkabelung - Powercon

DIY & Reparatur von Kabel, Stecker, Konfektionierung, Patchfelder, Anschlussblenden etc.
Auch Fragen & Tipps zur korrekten Verkabelung von Geräten, Umstecker, PADs usw.

Moderatoren: Moderation DIY, Bereichsmod

#1

Beitrag von wiesel77 »

Hallo miteinander,
In meinem neuen 6He Case sollen in Zukunft 2 2HE Amps und eine 1HE aktivweiche werkeln, dazu gibts ne 1 HE Rackblende. Das Rack bekommt zusätzlich auf die Rückseite noch 2 12cm Lüfter und ein Gitter soadss es hinten quasi zu ist.
Mein Problem ist nun die Anschlussblendenbelegung, speziell die Powerconbelegung. Ich möchte eine Powercon in(blau) und eine Powercon out (grau) auf der Front haben. Soweit sogut, nur wie splitte ich die 230V an der einen Buchse auf die graue Powercon out und die Amps und Weiche auf?
Ne Steckdosenleiste wäre ne möglichkeit, nur habe ich dazu sehr wenig Platz weil das Netzteil der Lüfter auch noch seinen Platz braucht und ich keine Lust auf ein Kabelgequetsche habe.
Kann ich die 230V Eingangsspannung mit Lüsterklemmen verteilen? Selbstkonvektionierte Kabel habe ich schon. Kaltgerätestecker, 1,5mm² Zuleitung und Aderendhülsen wären selbstverständlich auch dran.
Ist das soweit zulässig mit den Lüsterklemmen?
Klemmenleiste soll in einem geschlossenen ABS Kunststoffgehäuse ihren Platz finden.

Ich hoffe Ihr könnt euch vorstellen wie ichs meine.

Mfg

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#2

Beitrag von Simon »

Man nehme eine:
-Steckdosenleiste - bestenfalls mit allenmöglichen Sicherungen -
-durchtrennt den Stromanschluss
-An das Stück mit dem SchKoStecker kommt die Out-PC-Buchse (grau)
-An das Stück mit der Leiste kommt der PC-In
-SchuKo in die Leiste stecken-->Tada! 1A Rackverkabelung





alles ohne Gewährleistung :catch:

#3

Beitrag von DJ Flooo »

also: du brauchst immer so einen verteilerkasten, wenn du etwas mit lüsterklemmen oä machst, das ist das mindeste, und der darf auch ned frei hängen, sonder muss befestigt werden und zugenlastet..... (so hat mir das ein E-Meister gesagt)

was du auch noch wissen sollsten: man DARF nix mit strom machen, darf nicht mal ein elektrogeselle, das muss ein MEISTER gesehen oder zumindestens unterschrieben haben! egal ob nen sukostecker anschließen oder powercon anlöten, das ist rechtlich gesehen ein problem, wenn du das selber machst...... das vom rechtlichen her^^ falls du so es aber trotzdem machst (glaub haben schon mehrere), dann wirklich so machen, das das teil hand und fuß hat, also über jede arder schrumpfschlauch und über alle massig klebeband, keine adern drüfen unisoliert rumhängen etc (nein, die "normale" sicht drüber gilt ned, über den einzellenen isolierten adern muss noch was drüber sein) alles zugentlasten, dann kann eig. nix passieren, falls doch hängst total, egal ob deine schaltung richtig war, auch wenn es so der meister gemacht hätte, du hängst volle kanne...

mfg flo

#4

Beitrag von hiandreas »

INFO INFO INFO!!
Bevor du dich jetzt mit Powercon eindeckst, ist es gut zu wissen, das es bald einen neuen Standart geben wird, Neutrik spricht von "Ersetzen" der alten!
http://www.ravepubs.com/rave2011/index. ... =ravevideo

PS: suche mal hier im Fprum, da ist ein Beitrag wo das Thema (Alte Serie allerdings) schon ausgiebig besprochen wurde.
MS-DOSn´t .....!

#5

Beitrag von Monodome »

Lüsterklemmen würde ich auf keinen Fall nehmen...nur sowas:

http://www.heimwerker-tipps.net/wp-cont ... ld-006.jpg

bzw. bei flexiblen Leitungen diese:

http://www.monacor.de/de/JPG/400/D/D3/D347180A.jpg

#6

Beitrag von jäger-audiodesign »

Also ich habe mir von Neutrik die Isolierkappen besorgt.
Die Kabel an die Powercons gelötet und eine Brücke von dem Blauen auf den Grauen gemacht und an den Blauen meine Steckdosenleiste angeschlossen.

#7

Beitrag von wiesel77 »

hallo,
vielen dank für die tips.
mit der steckdosenleiste ist mir schon klar, aber genau das will ich eigentlich nicht sondern ne eprfekt angepasste verkabelung.
Freie Adern und so Späße ist mir klar, darf, will und werde ich nicht haben, ich hab meine schmerzhaften Erfahrungen mit Strom schon längst gemacht.
http://www.monacor.de/de/JPG/400/D/D3/D347180A.jpg davon sollte ich noch welche rumliegen haben, super Idee, nur selbst nicht draufgekommen :)
und so ne graue aufputzdose sollte ich auch noch haben, die oben an die Rackdecke geschraubt sollte perfekt passen.
Bzgl neuer Stecker und Co, lässt mich eigentlich ziemlich kalt das die Anlage so wie sie jetzt konzipiert ist bleiben wird, erweitert wird definitiv nicht mehr. Trotzdem vielen Dank für den Tip und den Link.

Ich werde selbstverständlich Bildchen vom Bau, wenns denn so weit ist präsentieren.

Mfg

#8

Beitrag von hiandreas »

Leidiges Thema, ist bekannt das Problem!
Finde die Dinger sonst ganz gut:
http://www.neutrik.com/de/de/industry/2 ... etail.aspx

Ansonsten auch schon oft gesehen, einfach einen Kabelkanal hinten in die Blende geschraubt, musste nur mit durchbohren.
Aber baue es RICHTIG!!!!! Pfuschen gibt es hier nicht!!! => "EDIT :!: "
Zuletzt geändert von hiandreas am 22. Feb 2011 00:51, insgesamt 1-mal geändert.
MS-DOSn´t .....!

#9

Beitrag von channiel »

@ Andreas:
zum thema pfuschen: hier gehts um 230v, da finde ich das smiley ":-)" sehr unangebracht. das ist ein sau erstes thema.

solche verkabelungen mit 230v sollte eigentlich nicht ein "dahergelaufener" einfach zusammenlöten. wenn da irgendwann mal einer dranfasst und dabei hopps geht is feierabend für den,
der das gerät gebaut hat !

#10

Beitrag von Fio »

..........
Zuletzt geändert von Fio am 16. Sep 2014 13:00, insgesamt 1-mal geändert.

#11

Beitrag von hiandreas »

Ich gehe doch davon aus, das jemand der sich eine Blende mit Powercon baut, dieses auch darf, und kann!!
Damit sollte er dann auch wissen, das er das Gerät ohne Abnahme durch Befugtes Personal niemals Verkaufen, Vermieten, Verliehen oder in Betrieb nehmen darf!!

Ne jetzt mal ersthaft an alle Bastler, wenn werden immer zwei im schlimmsten fall mit dem Tod bezahlen, im besseren fall nur einer, und zwar durch einen langsamen finanziellen und sozialen Tod.
Ja, im schlimmsten fall bezahlt nicht die Versicherung, sondern du brauchst für eine gewisse Zeit keine Versicherung mehr zahlen, im Kanst übernimmt das der Staat!
Versicherungen bezahlen dafür nie, es sei denn du bezahlst die Versicherung das sie dafür grade steht, und das Kostet!

Ich habe nicht soo viel Kenntnis von dem Thema, das ich hier jetzt darüber Antworten und Predigen darf, aber um mal die Kirche im Dorf zu lassen. 230V sind KEIN SPAß!
Meine 6 Sem. Elektrotechnik an der FH erlauben mir es NICHT eine Blende mit Powercon zu bestücken.
Ja ich habe das schon gemacht, aber ich weiß auch sehr genau was ich da gemacht habe, auch wenn sie 100% sauber geworden ist, strafbar! Das ist mir bewusst!
Aber ich habe nicht grob fahrlässig gehandelt, glaube ich, was aber leider im Ernstfall im Ermessen des Richters liegt!

Wenn jemand einen Link zu dem Thema hat kann er ja mal Posten, ich weiß nur, ich hab mich mal damit befasst, aber das ist so komplex, das ich aufgegeben habe, GRAUZONE halt.

Als Tip, wenn Überhaupt, mache es PERFEKT!!
Ich habe die Powercon mit 10Kv selbstklebenden Schrumpfschlauch hinten verklebt, wird beim verlegen von Erdkabeln verwendet. Problem ist nur das diese Kappe hinten nicht ohne Zerstörung des Steckers entfernt werden kann, quasi "Vergossen" für immer. Gibt es als 1m Stangen mit verschiedenen Durchmessern, ich habe zwei größen benötigt um ihn hinten dicht zu bekommen. Ich habe die Powercon mit Titanex H07-RNF gelinkt, ist zwar gefummel, und das Linkkabel steht hinten knapp 10cm über, aber es ist DICHT und kann am Zugentlastungsbügel befestigt werden.

Nochmal: Bitte keinen PFUSCH!
Läuft Wasser (bier) rein und einer bleibt dabei liegen :thumbd:

@channiel
Danke für deine Aufmerksamkeit, ich kann leider nicht "Thanks" benutzen! Sorry, war dumm von mir! Danke!
MS-DOSn´t .....!

#12

Beitrag von Monodome »

hiandreas hat geschrieben: Versicherungen bezahlen dafür nie, es sei denn du bezahlst die Versicherung das sie dafür grade steht, und das Kostet!
So kann man das sagen oder sie zahlt und nimmt dann vollen Regress bei dir. Selbst wenn man dir kein Vorwurf machen kann (s.u.) kann es sein, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht um den entstandenen Schaden zu begleichen und dann bist auch du wieder gefragt ... ;-)
hiandreas hat geschrieben: Ja ich habe das schon gemacht, aber ich weiß auch sehr genau was ich da gemacht habe, auch wenn sie 100% sauber geworden ist, strafbar!
So stimmt das nicht. Jeder kann und darf E-Installationen durchführen und es interessiert idR (die Energieversorger haben idR eine Klausel im Stromvertrag, wonach nur Fachkräfte an der Hausinstalltion arbeiten dürfen) niemanden, solange eben nichts passiert.
Selbst wenn etwas passiert, muss man dir einen Vorwurf machen können. Wenn du nachweisen kannst, dass du die gleiche Sorgfalt angewendet hast wie jeder E-Meister es getan hätte oder darüber hinaus (Endhülsen, Schrumpfschlauch, Zugentlastung usw.) dann kann man dir keinen strafrechtl. Vorwurf z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung machen.

#13

Beitrag von Monodome »

Nicht zwangsläufig, wenn z.B. jemand so stark am Kabel zieht, dass die Zugentlastung nicht mehr hält und dann etwas passiert hätte das auch eine VDE-Prüfung nicht verhindern können - immer unter der Annahme, dass richtiges Material verwendet und auch fachmännisch installiert wurde.

#14

Beitrag von hiandreas »

Monodome hat geschrieben:Jeder kann und darf E-Installationen durchführen und es interessiert idR
Öhh
Monodome hat geschrieben:Hausinstalltion
Stimmt, wenn er die Kiste zuhause fest an die Wand schraubt, aber sobald er es bewegt hat er eine Mobile Elektrische Einrichtung, ein Gerät Produziert.
Da haben die Energieversorger nichts mit zu tun, das ist Produzierendes Gewerbe. Und Vermieten ist Rechtlich ein Eigentumsübergang, quasi ein Nutzungsrecht.
Da ist die Grenze nicht mehr weit zum Verkaufen.
Und VDE Prüfung ist sogar bei gekauften Geräten PFLICHT!!!
Fällt unter die BGV A2: Prüffristen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel!

Futter ist besser als Halbwissen von mir:
Geräte nach Änderung oder Reparatur (VDE 0701)
http://www.euronorm.net/content/getfile ... 7bba0b202d
http://www.tml-gmbh.de/DIN_VDE_Handbuch ... 6_2008.pdf

Sollte jemand ein Elektrisches Gerät Produzieren um es zu Vermarken gelten andere Richtlinien, hier ein paar Auszüge zB:
RICHTLINIE 2006/95/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 12. Dezember 2006
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 019:de:PDF
RICHTLINIE 2004/108/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 15. Dezember 2004
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit
und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 037:de:PDF
RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Mai 2006
über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 086:DE:PDF

Aber dafür fehlt mir auch das wissen, mir hat man nur gesagt, wenn mache es Richtig, dann fällt di Sache schon Positiver aus!
Man sollte sich nur Gedanken machen.
Zuletzt geändert von hiandreas am 22. Feb 2011 10:27, insgesamt 2-mal geändert.
MS-DOSn´t .....!

#15

Beitrag von Monodome »

@ hiandreas

Wenn du mein Beitrag so aus dem Zusammenhang ziehst ....

Es gibt in D keine Strafnorm, die eine eigene E-Installation, sei sie fest oder beweglich, verbietet bzw. eben unter Strafe stellt nur weil sie nicht von einem E-meister installiert wurde (Strafrecht).
Das Beispiel mit dem Energieversorger (Hausinstallation) war nur gewählt um zu verdeutlichen, dass es regelmässig auch auf der vertraglichen Ebene grdsl. möglich ist oder eben nicht - wenn es vereinbart wurde (Zivilrecht)
Und nein, vermieten ist kein Eigentumsübergang, lediglich der unmittelbare Besitz an der Sache wird verschafft.
Wenn ich ein Gerät produziere, mit der Absicht es auf den Markt zu bringen, d.h. verkaufen (im Rechtssinne) dann mögen sehr wohl andere Regelungen gelten. Dies ändet aber grdsl. nichts an den obigen Ausführungen zu dem Thema.
Natürlich kommt dann die BG usw. usf. aber eben auch nur wenn es eben zu einem "Störfall" gekommen ist oder gesetzlich die Pflicht besteht, die Gerät zu überprüfen (so eben der Hersteller von E-Produkten, ggf. auch der VA-Techniker - aber da kenne ich die Bedingungen nicht aber es wird so sein). Wird irgendwo eine besondere Pflicht statuiert, schränkt das die Grundregel ein aber sie verliert hierdurch nicht ihre völlige Gültigkeit :wave:

#16

Beitrag von hiandreas »

OK in wie weit es Rechtliche Folgen hat weiß ich nicht, denke auch nicht das man wirklich dadurch in den Knast kommen kann, aber es liegt vermutlich daran wie und was man macht. Habe letztens gelesen, das ein Typ in den Knast gegangen ist weil er ohne Führerschein gefahren ist, mehrmals aber halt.
Irgend wann werden auch Behörden hart, man sollte es nur nicht auf die Spitze treiben.
PS: Wenn eine Blende benötigt wird, baue ich Sie, Prüfe sie nach VDE 0701 und 0702, zeige sie einem Meister der E-Technik (IHK geprüft und nicht wie ich Staatlich) und fertig. Die sollen sich lieber um den Asien Schrott kümmern, er im Massen Menschen gefährdet! Und wenn es Probleme gibt, hab ich halt Pech gehabt!
Ist halt Eigenbedarf zur Inbetriebnahme von Gerätepacketen, kein Handelsgut, und wer ein verschraubtes Rack als Kunde öffnet kann nur Lebensmüde sein! Ist halt eine Einheit! Die Blenden liegen ja nicht offen in der Landschaft!
Und die Komponenten entsprechen den Gängigen Normen und Verarbeitungsmethoden, dazu gehört zB. NICHT LÖTEN, sonder Kabelschuhe mit genormten Zangen anzubringen, sonst könnte der Powercon beschädigt werden. Querschnitte beachten, halt alle Normen bei der Verarbeitung einhalten!
MS-DOSn´t .....!

#17

Beitrag von Monodome »

hiandreas hat geschrieben: Habe letztens gelesen, das ein Typ in den Knast gegangen ist weil er ohne Führerschein gefahren ist, mehrmals aber halt.
Irgend wann werden auch Behörden hart, man sollte es nur nicht auf die Spitze treiben.
Ist auch eine Straftat aber das man dafür ins Gefängnis kommt muss man wirklich ein hartnäckiger Zeitgenosse sein :mrgreen:
http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Im Übrigen kann ich deinen Ausführungen nur beipflichten, es spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, ich wollte nur den Mythos brechen :thumbu:

#18

Beitrag von Schmelli »

aber eigentlcih darf man es doch selber machen solange es von nem meister abgenommen wird oder?

mein lehrer ist meister und könnte des dann machen oder? bzw das schon verdrahten
Rechtschreibfehler dienen zur Belustigung!

#19

Beitrag von DJ Flooo »

nochmal ein einwurf von mir, da er etwas zu thema passt: das gefährlichste an der sache ist meiner meinung nach, das sich i-wo die erdung löst.... muss nicht zwangsläufig an deiner Powerconverdrahtung liegen, kann genausogut eine falsch angeschlossene steckdose sein... Meine frage: gibts es brauchbare, günstige geräte, die die erdung überprüfen können? stell mir nämlich das blöd vor, wenn ein eisenschwein im einzelgehäuse durchschlägt, alles aus holz ist, und dann ist da keine erdung da... der nächste der das teil anlangt, kann im schlimsten fall tot sein... ich kenn zwar ein teil, das die erdung mist (sogar mit genauem wert), aber das lieg jenseits der 1k marke...

@Schmelli: ja, der muss das teil prüfen... gibt (wenn mich ned alles täuscht) da direkt ne vorlage im netz....

mfg flo

#20

Beitrag von DJ Flooo »

hui, der preis is ned ohne^^

oder gibts ne billige variante, wie man selber die erdung messen kann (ohne das man sich in gefahr bringt), auser das man einfach mim voltmeter phase gegen erdung mist?

#21

Beitrag von Monodome »

DJ Flooo hat geschrieben: auser das man einfach mim voltmeter phase gegen erdung mist?
Was spricht gegen die Methode? Kannst höchstens noch ein Duspol verwenden, da werden keine induktiven Spannungen angezeigt. Ansonsten sind mir auch nur die von Julian verlinkten Geräte bekannt.

#22

Beitrag von hiandreas »

Ein Prüfgerät ist kein Messgerät, es geht um Fehlervermeidung!
Jungs, für viele würde dieses Gerät doch reiche oder:
http://www.highlite.nl/index.php/highli ... _GB_V1.pdf

DAP ACU-2 koste ca. 80€, damit sind alle Probleme aus der Welt, Schukoleiste dran und ab.
MS-DOSn´t .....!

#23

Beitrag von Schmelli »

schaut sehr gut aus. für mich definitiv eine super alternative und auf jeden fall eine sichere
Rechtschreibfehler dienen zur Belustigung!

#24

Beitrag von wiesel77 »

uiuiui, was hab ich da losgetreten...
mir ist die rechtliche Seite bekannt usw...solange nix passiert,...
mein Zeug wird nicht vermietet, es kommt idR niemand ran außer mir und meinem Bruder und ich wollte diese Lösung mit Powercon selbstverständlich perfekt ausführen, längerer Schutzleiter, Zugentlastung, Aderendhülsen, Schrumpfschläuche, das volle Programm eben.
An sich wolle ich wissen wie ihr das so amche und ob die Idee mit der "Verteilerdose" so brauchbar ist.

Das verlinkte Teil von DAP genügt mir leider nicht. hat keinen Powercon out und nur einen Geräteanschluß auf der Rückseite, will ich damit mehrere Geräte mit Strom versorgen muss ich ja auch wieder basteln...

Meine Fragen sind soweit geklärt und ich danke euch allen für die rege Beteiligung am Thema.

Mfg
Valentin

#25

Beitrag von channiel »

Zum Thema Masse prüfen:
Ich kenne einen E-Techniker, der ganz einfach den Widerstand zwischen der masse (PE) an der Steckdose und dem Gehäuse der Endstufe geprüft hat.
Der Wert war irgendwas mit 0.X ohm. Er meinte, das reicht für die Quick&Dirty Methode! Klar muss man den R auch unter Last testen ;) !

#26

Beitrag von Stefan »

Genau so isses. Der maximal zulässige Widerstand der gesamten PE-Leitung darf nicht größer als 0,3 Ohm sein.
Das heißt, zwischen Gehäuse (im Eisenschweinfall -> Metall) und dem PE Kontakt am Schukostecker.
Wer ganz sicher gehen will, der baut sich noch nen FI Schutzschalter zwischen seinen Stecker und der Dose. :lol:

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