Oh, it's a Rave #5
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Oh, it's a Rave #5
.......................
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Re: Oh, it's a Rave #5
Um mal ein Gefühl für die Dimensionierung zu bekommen, wieviel PAX wurden denn erwartet / waren da und wie groß ist die Location?
VG
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Re: Oh, it's a Rave #5
3.7.2 Schutz vor gefährdender Musikeinwirkung
Als Beurteilungsgröße wird der energieäquivalente Dauerschallpegel LA,eq, bezogen auf eine Minute herangezogen.
Für den Publikumsbereich gilt ein Grenzwert von 93 dB!
Ausnahmen
Würde die Einhaltung dieses Wertes zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Darbietung oder zur gänzlichen Veränderung ihres Charakters führen (dies ist nur bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken auf der Tanzfläche sowie bei Pop- und Rockkonzerten anzunehmen), so sind an die BesucherInnen gratis Gehörschutzmittel mit einer Schalldämmung (SNR) von mindestens 15 dB abzugeben, welche nach ÖNORM EN 24869-1
geprüft sind,
- ist das Publikum auf die mögliche Gesundheitsgefährdung des Gehörs aufmerksam zu machen,
- dürfen die Immissionen in keinem Fall einen LA,eq von 100 dB übersteigen und
- ist die Einhaltung eines Immissionspegels von 100 dB über Begrenzungsoder Überwachungseinrichtungen sicherzustellen.
Der Nahbereich von Lautsprechern, in dem der Grenzwert von 100 dB überschritten wird, ist gegen Zutritt durch BesucherInnen zuverlässig abzuschranken.
Bei Tanzveranstaltungen und Diskotheken gilt zusätzlich zu den oben angeführten Bedingungen ein Grenzwert von 95 dB, gemessen am Rande der Tanzfläche, wobei in sonstigen Aufenthaltsbereichen der Grenzwert von 93 dB eingehalten sein muss. Diese Bedingungen können entweder durch eine spezielle Beschallungstechnik oder entsprechende Abstände erreicht werden.
Auch bezüglich des Lasers, sollte man vielleicht mal in ÖNORM S 1105 blicken.
Als Beurteilungsgröße wird der energieäquivalente Dauerschallpegel LA,eq, bezogen auf eine Minute herangezogen.
Für den Publikumsbereich gilt ein Grenzwert von 93 dB!
Ausnahmen
Würde die Einhaltung dieses Wertes zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Darbietung oder zur gänzlichen Veränderung ihres Charakters führen (dies ist nur bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken auf der Tanzfläche sowie bei Pop- und Rockkonzerten anzunehmen), so sind an die BesucherInnen gratis Gehörschutzmittel mit einer Schalldämmung (SNR) von mindestens 15 dB abzugeben, welche nach ÖNORM EN 24869-1
geprüft sind,
- ist das Publikum auf die mögliche Gesundheitsgefährdung des Gehörs aufmerksam zu machen,
- dürfen die Immissionen in keinem Fall einen LA,eq von 100 dB übersteigen und
- ist die Einhaltung eines Immissionspegels von 100 dB über Begrenzungsoder Überwachungseinrichtungen sicherzustellen.
Der Nahbereich von Lautsprechern, in dem der Grenzwert von 100 dB überschritten wird, ist gegen Zutritt durch BesucherInnen zuverlässig abzuschranken.
Bei Tanzveranstaltungen und Diskotheken gilt zusätzlich zu den oben angeführten Bedingungen ein Grenzwert von 95 dB, gemessen am Rande der Tanzfläche, wobei in sonstigen Aufenthaltsbereichen der Grenzwert von 93 dB eingehalten sein muss. Diese Bedingungen können entweder durch eine spezielle Beschallungstechnik oder entsprechende Abstände erreicht werden.
Auch bezüglich des Lasers, sollte man vielleicht mal in ÖNORM S 1105 blicken.
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Re: Oh, it's a Rave #5
Servus stoneeh,
vielen lieben Dank für mal wieder einen kurzen netten Einblick in eine nice Veranstaltung
Macht immer wieder mal Freude, zu lesen und zu schauen, was insgesamt so geht und gemacht wird.
Es dürfen ruhig allgemein ein paar mehr Berichte hier im Forum erscheinen, also bitte weiter - schau ich mir immer wieder gern an
(Jau stimmt, die letzte Zeit hab ich auch net wirklich viel gepostet und von VAs leider garnix. Touché. Hatte leider nix interessantes, das ich auch hätte hochladen dürfen - wenn Veranstalter von Feten oder Tour net einverstanden sind, verkneif ich mir das lieber
)
Grüße Andy
vielen lieben Dank für mal wieder einen kurzen netten Einblick in eine nice Veranstaltung

Macht immer wieder mal Freude, zu lesen und zu schauen, was insgesamt so geht und gemacht wird.
Es dürfen ruhig allgemein ein paar mehr Berichte hier im Forum erscheinen, also bitte weiter - schau ich mir immer wieder gern an

(Jau stimmt, die letzte Zeit hab ich auch net wirklich viel gepostet und von VAs leider garnix. Touché. Hatte leider nix interessantes, das ich auch hätte hochladen dürfen - wenn Veranstalter von Feten oder Tour net einverstanden sind, verkneif ich mir das lieber

Grüße Andy
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Re: Oh, it's a Rave #5
doch !

Die Technik hat die Gruppe, mit der ich kooperiert habe, gestellt und betreut. Ich hätte mich nur eingemischt, wenn mir grobe Mängel aufgefallen wären.

nur ein dummes Pferd springt höher als es muß !
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