Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
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Themenstarter - Kabelstöpsler
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Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Hallo,
Wisst ihr zufällig welche Schritte notwendig sind um eine selbstgebaute Anlage zu Versichern und zu vermieten?
Wenn man jetzt schon ein Gewerbe angemeldet hat (bzw. es über eine Firma abrechnet).
Ich möchte da klein Anfangen und den Eigenbau ins Schaufenster stellen mit einer -mailadresse darunter.
Wenn die Anlage abbrennt oder einen Kurzschluss verursacht oder sogar Personenschäden entsteht muss man ja abgesichert sein.
Wenn die Anlage verliehen wird und kaputt zurück kommt oder gar nicht mehr zurück gebracht wird sollte auch hierfür eine Versicherung vorhanden sein.
Die Lautsprecher stehen auf dem Boden bzw. auf Ständern und werden nicht in der Luft hängen.
Die Leistungsendstufen und die Elektronik ist zugekauft und befindet sich nicht im Lautsprecher.
In den Boxen befinden sich lediglich die Lautsprecher und Kabel die mit Kabelschuhen versehen, eine Verbindung zu den Speakon Buchsen haben.
Habt ihr da Erfahrungen wie man so etwas am besten angeht?
Wisst ihr zufällig welche Schritte notwendig sind um eine selbstgebaute Anlage zu Versichern und zu vermieten?
Wenn man jetzt schon ein Gewerbe angemeldet hat (bzw. es über eine Firma abrechnet).
Ich möchte da klein Anfangen und den Eigenbau ins Schaufenster stellen mit einer -mailadresse darunter.
Wenn die Anlage abbrennt oder einen Kurzschluss verursacht oder sogar Personenschäden entsteht muss man ja abgesichert sein.
Wenn die Anlage verliehen wird und kaputt zurück kommt oder gar nicht mehr zurück gebracht wird sollte auch hierfür eine Versicherung vorhanden sein.
Die Lautsprecher stehen auf dem Boden bzw. auf Ständern und werden nicht in der Luft hängen.
Die Leistungsendstufen und die Elektronik ist zugekauft und befindet sich nicht im Lautsprecher.
In den Boxen befinden sich lediglich die Lautsprecher und Kabel die mit Kabelschuhen versehen, eine Verbindung zu den Speakon Buchsen haben.
Habt ihr da Erfahrungen wie man so etwas am besten angeht?
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- HobbyKistenSchlepper
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Re: Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Sprich am besten mal mit der Versicherung deines Vertrauens was es da gibt, was man machen kann und was wirklich Sinn macht und was nicht. Oft mal ist sowas gerne ein Geldgrab, nicht unwichtig ist das Kleingedruckte mit den Bedingungen die du Nachweisen musst im Versicherungsfall.
Je nachdem kann das auch bei deiner einer Hausratversicherung eingeschränkt mitversichert sein.
Bezahlbar wird sowas oft erst ab einer gewissen Eigenbeteiligung die sehr oft den Wert der Geräte übersteigt.
Bzgl. Sach- und Personenschäden durch dein handeln/tun ist normalerweise deine Haftpflichtversicherung zuständig.
Je nachdem kann das auch bei deiner einer Hausratversicherung eingeschränkt mitversichert sein.
Bezahlbar wird sowas oft erst ab einer gewissen Eigenbeteiligung die sehr oft den Wert der Geräte übersteigt.
Bzgl. Sach- und Personenschäden durch dein handeln/tun ist normalerweise deine Haftpflichtversicherung zuständig.
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- Lautmacher
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Re: Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Minimum (wird meiner Erfahrung nach von kommerziellen Kunden auch manchmal verlangt) ist DGUV V3 Prüfung (durch Aufkleber und im Ernstfall Prüfprotokoll nachweisbar) und Haftpflichtversicherung. Mit der Haftpflicht sind aber nur Personen- und Sachschäden dritter versichert, wenn du Schäden an deinem Equipment versichern willst (Kasko-Versicherung) wird das bei nicht allzu hohem Selbstbehalt teuer
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Re: Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Im Fall der Fälle muss dann vorgelegt werden was das Equipment entsprechend wert war, da hat man für alles Rechnungen, bzw. hat's in seiner Warenwirtschaft und Fibu drin.
Bei DIY schreibst du dann eben entsprechend die Kosten zusammen, aller Einzelteile, als auch Arbeitsstunden. Das kann man natürlich auch schon vorher im System hinterlegen, dann hat man's gleich schon.
Da kommt mir direkt die Frage auf:
Was habt ihr hier alle denn so genau Versichert, also fürs was, gegen was und mit was genau?
Ist halt auch immer die Frage ab wann (Firmengröße/Größe Bestand/Auftragslage) sich welche Versicherung eigentlich lohnt.
Betriebshaftpflicht ist ja eignetlich Standard, evtl. auch ne Versicherung für's Lager (Brand/Diebstahl), was noch alles?
Bei DIY schreibst du dann eben entsprechend die Kosten zusammen, aller Einzelteile, als auch Arbeitsstunden. Das kann man natürlich auch schon vorher im System hinterlegen, dann hat man's gleich schon.
Da kommt mir direkt die Frage auf:
Was habt ihr hier alle denn so genau Versichert, also fürs was, gegen was und mit was genau?
Ist halt auch immer die Frage ab wann (Firmengröße/Größe Bestand/Auftragslage) sich welche Versicherung eigentlich lohnt.
Betriebshaftpflicht ist ja eignetlich Standard, evtl. auch ne Versicherung für's Lager (Brand/Diebstahl), was noch alles?
Mit freundlichen Grüßen
B. Jobst (Tontechniker FH) | Fa. Jobst-Audio | 36396 Steinau Ulmbach | Germany | www. Jobst-Audio .de
Kaffeekasse | Du magst mir einen Kaffee spendieren? Gerne ;-)
Fragen zu Bestellungen usw. bitte ausschließlich per PM, Mail oder Telefon! Werden im Forum kommentarlos gelöscht.
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- Lautmacher
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Re: Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Betriebshaftpflicht und eine erweiterte Hausratsversicherung, die auch den gewerblichen Teil abdeckt.
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Themenstarter - Kabelstöpsler
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Re: Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Dann werde ich mal mit meinem Versicherungsberater darüber quatschen .
Wäre ja toll wenn das so einfach geht.
Für die interessierten geb ich dann nochmal Bescheid.
Wäre ja toll wenn das so einfach geht.
Für die interessierten geb ich dann nochmal Bescheid.
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- Lautmacher
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Re: Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Moin,
Realistisch ist die beste Absicherung gegen etwaige Ansprüche erst einmal, für alles was umfallen kann die Handbücher mitzugeben und auf die Einhaltung der genannten Sicherheitshinweise zu pochen bzw. Im besten Fall noch schriftlich bestätigen zu lassen. Das kann man nebst anderen Bedingungen (wie z.B. Haftung für verursachte Schäden) in Vermietbedingungen festhalten. Das notwendigste regelt aber allgemein schon das BGB.
Letztendlich darf die Nutzung - damit du als Hersteller oder Anbieter einer Leistung im Schadensfall aus dem Schneider bist - nicht "bestimmungsgemäß" sein, d.h. der Schaden wurde durch unsachgemäße Anwendung verursacht (daher auf die Herstellererklärung zur Nutzung der Stative verweisen) - zu erwartenden Fehlverhalten muss allerdings auch beschrieben sein (z.B. Stativ nur auf ebenem Untergrund und optimaler Position der Füße aufstellen). Genau genommen gehört dazu auch der Hinweis, dass Lautsprecher gehörschädigende Pegel erzeugen können...
Den wahrscheinlichsten Schadensfall bei einem Anwender erwarte ich durch ein umfallendes Stativ, dass ein Lautsprecher einen Brand verursacht ist euer unwahrscheinlich. Von dir vermietete elektrische Geräte müssen elektrisch sicher sein (die erwähnte DGUV 3) - ob da nun ein Aufkleber drauf ist und in welchem Zeitintervall die Prüfung erfolgt ist unerheblich solange du nachweisen kannst, dass du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist.
Realistisch ist die beste Absicherung gegen etwaige Ansprüche erst einmal, für alles was umfallen kann die Handbücher mitzugeben und auf die Einhaltung der genannten Sicherheitshinweise zu pochen bzw. Im besten Fall noch schriftlich bestätigen zu lassen. Das kann man nebst anderen Bedingungen (wie z.B. Haftung für verursachte Schäden) in Vermietbedingungen festhalten. Das notwendigste regelt aber allgemein schon das BGB.
Letztendlich darf die Nutzung - damit du als Hersteller oder Anbieter einer Leistung im Schadensfall aus dem Schneider bist - nicht "bestimmungsgemäß" sein, d.h. der Schaden wurde durch unsachgemäße Anwendung verursacht (daher auf die Herstellererklärung zur Nutzung der Stative verweisen) - zu erwartenden Fehlverhalten muss allerdings auch beschrieben sein (z.B. Stativ nur auf ebenem Untergrund und optimaler Position der Füße aufstellen). Genau genommen gehört dazu auch der Hinweis, dass Lautsprecher gehörschädigende Pegel erzeugen können...
Den wahrscheinlichsten Schadensfall bei einem Anwender erwarte ich durch ein umfallendes Stativ, dass ein Lautsprecher einen Brand verursacht ist euer unwahrscheinlich. Von dir vermietete elektrische Geräte müssen elektrisch sicher sein (die erwähnte DGUV 3) - ob da nun ein Aufkleber drauf ist und in welchem Zeitintervall die Prüfung erfolgt ist unerheblich solange du nachweisen kannst, dass du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist.
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- Lautmacher
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Re: Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Zeitintervall ist nicht egal - maximal 2 Jahre, wenn die Fehlerquote < 2% ist. Normalerweise ist das natürlich unkritisch, aber wenn mal was passiert, wird da genau hingeschaut
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Re: Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Wobei man bei stärkerer Beanspruchung (was ja hier nicht so selten ist) die Intervalle verkürzen muss, was gerne vergessen/übersehen/ignoriert wird. "Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden." siehe DGUV Vorschrift 3 §5 (1) 2.
Im Zweifelsfall muss der Unternehmer das per Gefährdungsanalyse (die ja ohnehin zwingend ist) festlegen.
Da wird auch genau hingeschaut, wenn etwas passiert (da reicht z.B. schon eine leicht abgescheuerte Isolierung am Kabel). Man kann auch ruhig zwischen den Prüfterminen regelmäßig oder nach Einsätzen die (nicht nur die elektrischen) Arbeitsmittel zumindest einer Sichtprüfung unterziehen. Auch das ist oft nützlich, wenn es mal drauf ankommt und besser als nichts (natürlich dokumentieren!)
Im Zweifelsfall muss der Unternehmer das per Gefährdungsanalyse (die ja ohnehin zwingend ist) festlegen.
Da wird auch genau hingeschaut, wenn etwas passiert (da reicht z.B. schon eine leicht abgescheuerte Isolierung am Kabel). Man kann auch ruhig zwischen den Prüfterminen regelmäßig oder nach Einsätzen die (nicht nur die elektrischen) Arbeitsmittel zumindest einer Sichtprüfung unterziehen. Auch das ist oft nützlich, wenn es mal drauf ankommt und besser als nichts (natürlich dokumentieren!)
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- Lautmacher
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Re: Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Exakt. Sowohl die 2% wie auch die 2 Jahre stammen aus einer kommentierten Fassung, die so aber nicht in der Vorschrift zu finden ist und daher ausschließlich als Vorschlag zu sehen sind.
Bei Geräten die täglich in Einsatz sind ist ein realistisches Prüfintervall eher 3-6 Monate.
Dem gegenüber brauchen Geräte, die gut verpackt in Lager stehen nicht ständig geprüft werden.
Ein kurzes Intervall für stark beanspruchte und weniger stabile Teile wie Mehrfachsteckdosen die darüber im Fall eines Gehäusebruchs unmittelbar stromführende Leiter freilegen in Verbindung mit längeren Intervallen für z.B. Verstärker im Rack oder gar in Festinstallation ist völlig legitim.
Letztendlich entscheidend ist ein funktionierendes Management. Statt kurzen Intervallen und Anwendung durch ungeschulte Nutzer können auch längere Intervalle für die rein elektrische Prüfung in Verbindung mit geschulten Nutzern, die vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung vornehmen zum Einsatz kommen. Ob man nun jede Sichtprüfung im Detail alles dokumentiert ist mMn. Weniger wichtig - dokumentieren sollte man aber die Unterweisung der Mitarbeitenden und das Konzept sollte natürlich real funktionsfähig sein und auch so angewendet werden.
Letztendlich ist das Ziel, dass nichts passiert oder im Fall des Falles - wie es in der Vorschrift ja auch genau so steht - nicht vorhersehbar war.
Bei Geräten die täglich in Einsatz sind ist ein realistisches Prüfintervall eher 3-6 Monate.
Dem gegenüber brauchen Geräte, die gut verpackt in Lager stehen nicht ständig geprüft werden.
Ein kurzes Intervall für stark beanspruchte und weniger stabile Teile wie Mehrfachsteckdosen die darüber im Fall eines Gehäusebruchs unmittelbar stromführende Leiter freilegen in Verbindung mit längeren Intervallen für z.B. Verstärker im Rack oder gar in Festinstallation ist völlig legitim.
Letztendlich entscheidend ist ein funktionierendes Management. Statt kurzen Intervallen und Anwendung durch ungeschulte Nutzer können auch längere Intervalle für die rein elektrische Prüfung in Verbindung mit geschulten Nutzern, die vor jedem Einsatz eine Sichtprüfung vornehmen zum Einsatz kommen. Ob man nun jede Sichtprüfung im Detail alles dokumentiert ist mMn. Weniger wichtig - dokumentieren sollte man aber die Unterweisung der Mitarbeitenden und das Konzept sollte natürlich real funktionsfähig sein und auch so angewendet werden.
Letztendlich ist das Ziel, dass nichts passiert oder im Fall des Falles - wie es in der Vorschrift ja auch genau so steht - nicht vorhersehbar war.
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Re: Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Stimmt nicht so ganz, die 2 Jahre und 2% sind mehr als ein Vorschlag, sie sind in der "Durchführungsanweisungen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der DGUV selbst so festgelegt. Mir ging es ja darum, dass das Intervall durchaus Einschränkungen unterliegt und nicht (so klang dein Beitrag für mich) völlig frei gewählt werden kann - es gibt Maximalwerte für die Verlängerung der Prüfintervalle, die man nicht ignorieren sollte, wenn man rechtlich nicht sofort chancenlos sein möchte bei einem elektrischen Unfall.
Allerdings hatte ich das falsch in Erinnerung, die maximal 2 Jahre gelten nur für Büros, für uns also eher maximal 1 Jahr ("Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen").
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der DGUV selbst so festgelegt. Mir ging es ja darum, dass das Intervall durchaus Einschränkungen unterliegt und nicht (so klang dein Beitrag für mich) völlig frei gewählt werden kann - es gibt Maximalwerte für die Verlängerung der Prüfintervalle, die man nicht ignorieren sollte, wenn man rechtlich nicht sofort chancenlos sein möchte bei einem elektrischen Unfall.
Allerdings hatte ich das falsch in Erinnerung, die maximal 2 Jahre gelten nur für Büros, für uns also eher maximal 1 Jahr ("Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen").
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Re: Rechtliches und Versicherung von Eigenbauten?
Allee Weitere ist generell finde ich hier ganz gut verständlich zusammengefasst: https://www.elektrofachkraft.de/pruefun ... trogeraeteDGUV3 DA hat geschrieben: Durchführungsanweisungen geben vornehmlich an, wie die in den Unfallver
hütungsvorschriften normierten Schutzziele erreicht werden können. Sie schließen
andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen
Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertrags
staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Nieder
schlag gefunden haben können.
Bevor sich da gleich jemand drauf stürzt: Das hier erwähnte vollständige Aussetzen regelmäßiger Prüfungen nach VDE 0105-100 ist nur für ortsfeste Betriebsmittel zulässig.
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