Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
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Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Sowas änliches ist mir auch passiert, bei unseren PAS waren nur die Hochtöner im Arsch, an der FQW fehlte sich nix
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Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Dass es unter Umständen ordentlich kracht, wenn man ´nen Klinkenstecker bei offenem Kanalzug zieht, ist ja nichts neues 
Da ist kurzzeitig eben recht viel Leistung unterwegs, da kann´s dir durchaus die Hochtöner gekillt haben. Dem Horn selbst macht das wenig aus.
Dass der Weiche was fehlt, glaube ich eher nicht. Ob die Hochtöner hinüber sind, lässt sich ja recht einfach feststellen.
Wie ein Multimeter benutzt wird, weisst du denke ich, an welchem Bauteil ist selbsterklärend

Da ist kurzzeitig eben recht viel Leistung unterwegs, da kann´s dir durchaus die Hochtöner gekillt haben. Dem Horn selbst macht das wenig aus.
Dass der Weiche was fehlt, glaube ich eher nicht. Ob die Hochtöner hinüber sind, lässt sich ja recht einfach feststellen.
Wie ein Multimeter benutzt wird, weisst du denke ich, an welchem Bauteil ist selbsterklärend

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Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Eigentlich der Verursacher...wobei das rechtlich schwierig ist.
Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Hatte so einen Fall auch schonmal, im zweifelsfall du, weil du es nicht richtig verkabelt hast :puke:
Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
was hat das mit der verkabelung zu tun?
hat doch alles funktioniert, bis die netten mädels dran rumgespielt haben.
hat doch alles funktioniert, bis die netten mädels dran rumgespielt haben.
Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Theoretisch ganz einfach: Das müssen die Mädels bezahlen.
Praktisch: Kommt auf dich, deine finanz. Mittel und auf die "Mädels" an. Anspruch gegen das/die Mädel besteht theoretisch ohne Probleme aus §§ 823 I, 840. Je nach Schadenshöhe gibts vll. keine Probleme und sie erkennen das an.
Wie alt waren die Schädigerinnen?
Stellt sich jmd. quer brauchst du halt noch Zeugen und ggf. ein Anwalt der einen Brief schreibt. Gehts vors Gericht könnte man auch darüber nachdenken ob dich eine Mitschuld trifft - je nachdem wie das Pult usw. gegen unbefugte Benutzung gesichert war, anderes AUfsichtspersonal usw. usf. wobei ich dir hier eine Mitschuld nicht anlasten würde.
Der Veranstalter hat ja nichts verkehrt gemacht, wenn du vor Ort warst musst natürlich du darauf achten wer wohin kommt usw.
Praktisch: Kommt auf dich, deine finanz. Mittel und auf die "Mädels" an. Anspruch gegen das/die Mädel besteht theoretisch ohne Probleme aus §§ 823 I, 840. Je nach Schadenshöhe gibts vll. keine Probleme und sie erkennen das an.
Wie alt waren die Schädigerinnen?
Stellt sich jmd. quer brauchst du halt noch Zeugen und ggf. ein Anwalt der einen Brief schreibt. Gehts vors Gericht könnte man auch darüber nachdenken ob dich eine Mitschuld trifft - je nachdem wie das Pult usw. gegen unbefugte Benutzung gesichert war, anderes AUfsichtspersonal usw. usf. wobei ich dir hier eine Mitschuld nicht anlasten würde.
Der Veranstalter hat ja nichts verkehrt gemacht, wenn du vor Ort warst musst natürlich du darauf achten wer wohin kommt usw.
Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Du bist in der Pflicht deine PA so zu verkabeln, dass ein Kabel eben nicht einfach mal so rausgezogen werden kann. So sieht das die Haftpflicht zeigen meine Erfahrungen...was hat das mit der verkabelung zu tun?
hat doch alles funktioniert, bis die netten mädels dran rumgespielt haben.
Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
ist ja bei Klinkensteckern nicht immer möglich, sie gegen rausziehen zu sichern... 

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Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Was gibt es eigentlich für einen natürlichen Grund(ob Mädels oder Jungs)
an einer Anlage herumzufummeln und Kabel rauszureissen!
Ehrlich gesagt würde ich da :puke: aber ohne Ende.
Wenn du nicht auf den Kosten sitzen bleiben willst musst du den Vorfall mit den reizenden netten Mädels als Fremdverschulden deklarieren und eine entsprechende Entschädigung einfordern.
Und wenn du die Verursacherinnen nun mal nüchtern als juristische Personen betrachten würdest dann kann vielleicht dein Herz leichter damit umgehen
an einer Anlage herumzufummeln und Kabel rauszureissen!
Ehrlich gesagt würde ich da :puke: aber ohne Ende.
Mindert das den Schaden?HK_Audio
hat doch alles funktioniert, bis die netten mädels dran rumgespielt haben.
Wenn du nicht auf den Kosten sitzen bleiben willst musst du den Vorfall mit den reizenden netten Mädels als Fremdverschulden deklarieren und eine entsprechende Entschädigung einfordern.
Und wenn du die Verursacherinnen nun mal nüchtern als juristische Personen betrachten würdest dann kann vielleicht dein Herz leichter damit umgehen

Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Nur der Vollständigkeit halber:
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. (Quelle: Wikipedia)
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. (Quelle: Wikipedia)
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Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Das mit der Aufsicht usw.is ja alles i.O.,aber sieh doch das mal so:
Du langst doch auch nicht im Sommer in ein offenes Cabrio rein und verlangst nachher vom Besitzer,daß er es hätte beaufsichtigen müssen.
Oder,um indoor zu bleiben: geh an ne Garderobe und reiß mal eben nen Knopf oder ne Tasche von ner aufgehängten Jacke....es gibt einfach Dinge die Tut man nicht!
Du langst doch auch nicht im Sommer in ein offenes Cabrio rein und verlangst nachher vom Besitzer,daß er es hätte beaufsichtigen müssen.
Oder,um indoor zu bleiben: geh an ne Garderobe und reiß mal eben nen Knopf oder ne Tasche von ner aufgehängten Jacke....es gibt einfach Dinge die Tut man nicht!
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Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Die rein juristische Seite schient mir relativ klar zu sein.
Auch wenn die Mädchen eventuell erst 17 sind, sind sie deliktsfähig, heißt, dass sie für Schäden, die sie verursachen haftbar gemacht werden können. Die Frage eines Mitverschuldens stellt sich meines Erachtens nach dann nicht, wenn der Ablauf so war. wie geschildert. Ich kann mir lediglich etwas schwer vorstellen, wie man aus Versehen Stecker ziehen kann. Ich kann mich jedenfalls nicht darauf berufen, dass der Eigentümer mich auch noch aktiv davon abhalten muss, an technischen Geräten herumzufummeln, die mir nicht gehören. Ich habe ohne ausdrückliche Erlaubnis schlicht die Finger davon zu lassen Ein Fall von Fahrlässigkeit liegt da allemal vor. Da würde auch nicht helfen zu behaupten, man habe nicht gewusst, dass das Steckerziehen zu einem schaden führen kann.
Allenfalls kann streitig sein, wer von den Mädchen denn da nun aktiv war und wer nicht, weil man schon einer die Aktion zurechnen können muss. Ob man dass über eine gemeinsame Handlung und daher die gemeinsame Haftung ohne Rücksicht auf den jeweils individuellen Beitrag klären kann, ist eine Frage des konkreten Sachverhalts. Dass muss der juristische Profi klären.
Ich sehe da aber eher ein praktisches Problem. Sind nämlich die Mädchen nicht (haftpflicht)versichert , kann man einen Schadenersatz nur von ihnen persönlich bekommen und wo kein Geld ist, ist auch (zunächst) nichts zu holen. Ein eventuell erreichter gerichtlicher Vollstreckungstitel gilt allerdings dreißig Jahre. Die Eltern dürfte im Zweifel bei dem Alter nicht haftbar zu machen sein. da die Aufsichtspflicht - von notorischen Übeltätern einmal abgesehen - in dem Alter gegen Null tendiert.
Also...
Hat sich das so abgespielt, wie geschildert und lässt sich das im Zweifel beweisen, ist die juristische Seite klar. Ein Prozess muss der Kläger vorfinanzieren, also Gerichtskosten und Anwaltskosten, die er im Erfolgsfall von der anderen Seite verlangen kann. Dollpunkt ist die praktische Umsetzung eines solchen Urteils, wenn keine Haftpflichtversicherung besteht. Einfach mal bei einem juristischen Fachmann beraten lassen, wenn der schaden so hoch ist, dass man ihn nicht selbst tragen will
Auch wenn die Mädchen eventuell erst 17 sind, sind sie deliktsfähig, heißt, dass sie für Schäden, die sie verursachen haftbar gemacht werden können. Die Frage eines Mitverschuldens stellt sich meines Erachtens nach dann nicht, wenn der Ablauf so war. wie geschildert. Ich kann mir lediglich etwas schwer vorstellen, wie man aus Versehen Stecker ziehen kann. Ich kann mich jedenfalls nicht darauf berufen, dass der Eigentümer mich auch noch aktiv davon abhalten muss, an technischen Geräten herumzufummeln, die mir nicht gehören. Ich habe ohne ausdrückliche Erlaubnis schlicht die Finger davon zu lassen Ein Fall von Fahrlässigkeit liegt da allemal vor. Da würde auch nicht helfen zu behaupten, man habe nicht gewusst, dass das Steckerziehen zu einem schaden führen kann.
Allenfalls kann streitig sein, wer von den Mädchen denn da nun aktiv war und wer nicht, weil man schon einer die Aktion zurechnen können muss. Ob man dass über eine gemeinsame Handlung und daher die gemeinsame Haftung ohne Rücksicht auf den jeweils individuellen Beitrag klären kann, ist eine Frage des konkreten Sachverhalts. Dass muss der juristische Profi klären.
Ich sehe da aber eher ein praktisches Problem. Sind nämlich die Mädchen nicht (haftpflicht)versichert , kann man einen Schadenersatz nur von ihnen persönlich bekommen und wo kein Geld ist, ist auch (zunächst) nichts zu holen. Ein eventuell erreichter gerichtlicher Vollstreckungstitel gilt allerdings dreißig Jahre. Die Eltern dürfte im Zweifel bei dem Alter nicht haftbar zu machen sein. da die Aufsichtspflicht - von notorischen Übeltätern einmal abgesehen - in dem Alter gegen Null tendiert.
Also...
Hat sich das so abgespielt, wie geschildert und lässt sich das im Zweifel beweisen, ist die juristische Seite klar. Ein Prozess muss der Kläger vorfinanzieren, also Gerichtskosten und Anwaltskosten, die er im Erfolgsfall von der anderen Seite verlangen kann. Dollpunkt ist die praktische Umsetzung eines solchen Urteils, wenn keine Haftpflichtversicherung besteht. Einfach mal bei einem juristischen Fachmann beraten lassen, wenn der schaden so hoch ist, dass man ihn nicht selbst tragen will
Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Wie hoch ist denn der reine Sachschaden? Ich würde schauen, dass ich mich mit denen über den Kaufpreis für die defekten Teile einigen würde und die Rechnungen hierfür vorlege.crashtestdummy hat geschrieben: Darf ich als Gewerbetreibender selber die Rechnung für die Versicherung ausstellen?
Je nach Versicherungsvertrag usw. kann sich das bei 100-200 Euro nicht unbedingt lohnen den Versicherer einzuschalten - darauf kann man ja auch hinweisen.
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Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Ich wünsche Dir erst einmal, dass die Mädchen versichert sind.
Ob sich die Versicherung mit einem Eigenbelg zufrieden gibt, ist eher zweifelhaft. Es gibt allerdings einen Bereich von eher Bagatellschäden (aus Sicht der Versicherung), bei der diese sich mit plausiblen Eigenbelgen zufrieden gibt. Ansonsten lassen sie die Sache von einem Gutachter besichtigen, der den Aufwand für die Instandsetzung bewertet.
Warte erst einmal ab, was Dein Gespräch heute bringt und was eventuell die Versicherung im Grundsatz zu der Sache meint.
Ob sich die Versicherung mit einem Eigenbelg zufrieden gibt, ist eher zweifelhaft. Es gibt allerdings einen Bereich von eher Bagatellschäden (aus Sicht der Versicherung), bei der diese sich mit plausiblen Eigenbelgen zufrieden gibt. Ansonsten lassen sie die Sache von einem Gutachter besichtigen, der den Aufwand für die Instandsetzung bewertet.
Warte erst einmal ab, was Dein Gespräch heute bringt und was eventuell die Versicherung im Grundsatz zu der Sache meint.
Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Na ob das wirklich vorteilhafter ist als einsichtige Eltern/"Kinder" die den Schaden übernehmentechnicsfan hat geschrieben:Ich wünsche Dir erst einmal, dass die Mädchen versichert sind.

Natürlich kannst du das ganze auch in einen Fachbetrieb geben, der für seine Dienste entsprechend ein Rechnung aufsetzt.
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Re: Klinkenstecker unter Last gezogen -> Hörner/Weichen tot!?
Einem Elektriker? Da machst du´s besser noch selbst...
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